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Prof. Dr. Jürgen Simon Universität Lüneburg. Studium der Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Psychologie und Germanistik in Tübingen, Freiburg und München, erstes und zweites Staatsexamen in Rechtswissenschaften und Diplom in Wirtschaftswissenschaften in München, Dr. jur. an der Universität Freiburg, Habilitation in Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und Rechtsinformatik am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Hannover, Leiter des Instituts für Rechtswissenschaften an der Universität Lüneburg und des Research Center of BioethicsLaw sowie des Fernstudiengangs "Umweltmanagement, Umweltökonomie und Umweltrecht", zugleich Beiratsmitglied und Berater in den verschiedensten Gremien. B.A.U.M. Umweltpreis (1998), Teilnahme an zahlreichen nationalen und internationalen Kongressen, Symposien und Workshops in Deutschland, Europa, Asien und Amerika teilgenommen, sowohl als Organisator, Chairman wie als Leiter und Vortragender, Leiter einer Vielzahl von Forschungsprojekten für das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag, VW-Stiftung, DFG, BMBF, anderer Ministerien, privater Unternehmen und Akademien, Arbeit für die EU-Kommission sowie verschiedener Stiftungen im In- und Ausland. In den letztern Jahren Forschungsarbeiten über Recht und Ethik der Biotechnologie, Umwelt, Ökonomie und den neuen Informationstechnologien, Verfasser und Herausgeber einer Anzahl von Büchern und Artikeln in diesem Bereich.
Abstrakt An die Rechtswissenschaften richten sich die Erwartungen, alle mit der Humanbiologie verbundenen gesellschaftlichen Herausforderungen zu lösen. Recht wird so als das zentrale und letztentscheidende Instrument zur Steuerung von Risiken begriffen, das trotz mangelnder Fachkompetenz seiner Vertreter allgemein und national wie global verbindliche Regelungen finden soll. Damit sollen Leerstellen geschlossen werden, welche die „scientific community“ im Wege der effektiven Selbstkontrolle und die Ethik in ihrem widersprüchlichen Diskurs anscheinend nicht zu schließen vermögen. Die Frage ist, ob ein so umfassendes Konzept nicht heutzutage auf den Prüfstand gestellt werden muss, um zu untersuchen, ob die Erwartungen in die Gestaltungskraft des Rechts bei weitem überzogen sind und es lediglich ein Steuerungsfaktor unter vielen ist. Ein prozedurales, offenes Kommunikationskonzept könnte für die heutige „atopische Gesellschaft“ (Willke) eine alternative Denkform darstellen. |
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